AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Geipel & Müllner Gebäudetechnik GmbH


Stand Juli 2016


I.Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen


1.Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers/Kunden, insbesondere in Bestellformularen oder Bestellschreiben, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hatten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Wir widersprechen diesen Geschäftsbedingungen bereits hiermit. Sie werden auch dann für uns nicht bindend, wenn wir ihnen nicht oder nicht in jedem Fall ausdrücklich widersprechen oder wenn wir nach Empfang von abweichenden Bedingungen den Auftrag ausführen.


1.2.Es gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B), soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.


II.Bestellungen


2.1.Unsere Angebote sind freibleibend.


2.2.Rechnungen und Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.


2.3.Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind von Auftraggeberseite zu beschaffen und uns rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.


III.Preise


3.1.Änderungen der Preisermittlungsgrundlagen (insbesondere Rohstoffe, Löhne, Import- oder Umsatzsteuer) zwischen Vertragsabschluss und vertraglich vorgesehenen Liefertermin berechtigen uns, die Vergütung entsprechend anzupassen.


3.2.Handelt es sich bei dem Auftraggeber nicht um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind wir nur dann berechtigt, die Vergütung anzupassen, wenn zwischen dem Tage des Vertragsabschlusses und dem vertraglich vorgesehenen Liefertermin mehr als 4 Monate liegen und es sich um eine wesentliche Änderung der Preisermittlungsgrundlagen handelt, die von uns nicht zu vertreten ist und deren Eintritt oder Ausmaß zur Zeit des Vertragsabschlusses ungewiss war. Wesentlich ist eine Änderung insbesondere dann, wenn sie bei einer einzelnen Preisermittlungsgrundlage mindestens 5 % oder bei sämtlichen Preisermittlungsgrundlagen zusammen im rechnerischen Durchschnitt 2 % beträgt.


3.3.Die Anpassung der Vergütung erfolgt um den Betrag der Änderung der Preisermittlungsgrundlage, wobei der Lohnanteil am fertigen Produkt mit 60 % anzusetzen ist. Führt die Anpassung der Vergütung zu einer Erhöhung der Vergütung von mehr als 12 %, ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Erhöhung durch schriftliche Erklärung an uns vom Vertrag zurückzutreten.


IV.Gewährleistung


Die Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B.


Bei Lieferungen ist ohne unsere schriftliche Genehmigung die Weiterverarbeitung beanstandeten Materials nicht zulässig.


Geringe Farbabweichungen, insbesondere bei verschiedenen Werkstoffen oder Materialien, gelten nicht als Mangel.


V.Haftung/Schadensersatzansprüche


Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.


Dies gilt nicht für Schäden, die auf Mängel bzw. Handlungen zurückzuführen sind, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch unsere Mitarbeiter verursacht wurden oder für Schäden aus der Verletzung der Rechtsgüter Leben, Körper und Gesundheit.


In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


Für Mangelschäden kann der Auftraggeber nur unter der Voraussetzung Schadensersatz von uns verlangen, als ein wesentlicher Mangel in der von uns erbrachten Leistung vorliegt, die Gebrauchsfähigkeit der Gesamtleistung erheblich beeinträchtigt und die Verursachung des Mangels auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen ist.


Für Mangelfolgeschäden haben wir darüber hinaus nur unter der zusätzlichen Voraussetzung einzustehen, dass der Mangel unserer Leistung auf einen Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik beruht oder der Mangel in einem Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit besteht oder Schäden durch unsere Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt ist.


Auch in diesen Fällen beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.


VI.Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Eigentumsvorbehalt


6.1.Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers, soweit es nicht auf demselben Auftragsverhältnis beruht, sowie eine Aufrechnung des Auftraggebers mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen können nicht geltend gemacht werden.


6.2.Wir behalten uns das Eigentum an den Leistungsgegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung vor. Werden Leistungsgegenstände vom Auftraggeber an einen Dritten weiterveräußert, so tritt der Auftraggeber bereits jetzt seine Ansprüche aus diesem Veräußerungsvertrag gegen den Dritten sicherungshalber an uns bis zum Eingang aller Zahlungen seitens des Auftraggebers ab. Die Abtretung wird von uns hiermit bereits jetzt angenommen.


6.3.Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zurückzunehmen.


6.4.Erlischt das Eigentum durch Verbindung, so überträgt der Auftraggeber sein Miteigentum an dem einheitlichen Gegenstand wertanteilsmäßig auf uns. Der Auftraggeber tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit dem Grundstück gegen einen Dritten entstehen.


6.5.Sind gelieferte Gegenstände wesentliche Bestandteile eines Grundstücks  geworden, so dürfen wir bei Zahlungsverzug des Auftraggebers die ursprünglich gelieferten und eingebauten Gegenstände wieder ausbauen, wenn es dadurch nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Gesamtbauwerks kommt. Der Auftraggeber hat uns das Eigentum an diesen Gegenständen wieder zu übertragen. Die Demontage und sonstige anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.


VII.Zahlung


7.1.Unsere Rechnungen sind zu dem in der Rechnung festgesetzten Datum bzw. nach den vereinbarten Terminen zahlbar ohne Abzug. Nicht vereinbarte Skontoabzüge sind unberechtigt.


7.2.Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.


7.3.Sofern sich aus der Vereinbarung bzw. unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind unsere Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.


7.4.Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht oder werden uns Umstände über mangelnde Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bekannt, sind wir nach Fristsetzung und Kündigungsandrohung berechtigt, die Arbeiten einzustellen und den Vertrag schriftlich zu kündigen (§ 16 Abs. 5 Nr. 3 S. 2, Nr. 4 VOB/B;§ 9 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B).


7.5.Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Die hierdurch anfallenden Kosten und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.


VIII.Erfüllungsort, Gerichtsstand


8.1.Erfüllungsort für Lieferungen ist Heilbronn.


8.2.Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist – auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundsverfahren – das für Heilbronn örtlich zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart.


8.3.Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


IX.Allgemeines


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.